der Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA („ww5“)

I. Allgemeines

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden Inhalt des Vertrages mit dem Kunden.
    Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von ww5 erfolgen aus-schließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung (im Folgenden gemein-sam „Ware") durch den Kunden gelten diese Bedingungen als ange-nommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweise auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Abweichungen von und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingun-gen sind nur wirksam, wenn sie ww5 schriftlich bestätigt.

II. Bestellungen

  1. Aufträge und Annahmeerklärungen werden für ww5 verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden oder die Rechnung erteilt oder die Lieferung ausgeführt wird. ww5 behält sich das Recht vor, Aufträge zurückzuweisen. Außen-dienstmitarbeiter von ww5 sind nur zur Entgegennahme und Weiter-leitung von Bestellungen bevollmächtigt, nicht aber zum Abschluss von Verträgen.
  2. Die Angebote von ww5 sind bezüglich Preis, Menge und Lieferfrist freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist an seine Bestellung (Vertragsangebot) 14 Tage ab Eingang bei ww5 gebunden. Gehalts- und Konzentrationsangaben der Waren gelten als innerhalb der gesetzlich zulässigen Toleranzgrenze oder entsprechend den An-gaben in den Spezifikationen von ww5 gemacht.Der Kunde ist an seine Bestellung (Vertragsangebot) 14 Tage ab Eingang bei ww5 gebunden.
    Gehalts- und Konzentrationsangaben der Waren gelten als innerhalb der gesetzlich zulässigen Toleranzgrenze oder entsprechend den Angaben in den Spezifikationen von ww5 gemacht.

III.   Preise

  1. Die Berechnung der Preise erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen von ww5 zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
  2. Sollte ww5 in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung den Preis aufgrund einer allgemeinen Erhöhung ihrer Preise erhöhen, so ist der Kunde innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

IV.   Lieferung

  1. Die Lieferung der Waren erfolgt grundsätzlich in Standardverpackungen durch ein Transportunternehmen nach Wahl von ww5.
  2. Alle Sendungen werden auf Gefahr von ww5 versendet. Mit der Lieferung an die Lieferadresse geht die Gefahr von Untergang oder Beschädigung der Ware auf den Kunden über. Beanstandungen wegen äußerlich erkennbarer Transportschäden hat der Kunde im Auftrag von ww5 gegenüber dem Transportunternehmen spätestens mit Lieferung geltend zu machen und ww5 unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden hat der Kunde unverzüglich nach Kenntnisnahme an den Transportunternehmer im Auftrag von ww5 geltend zu machen und ww5 unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Der Kunde hat die Schadensdokumentation an ww5 zu übergeben und er hat an der Schadensaufklärung mitzuwirken (Ziff. 28 ADSp – siehe http://www.spediteure.de/de/site/234//n58/page/n58/index.xml, § 438 HGB).
  3. Von ww5 angenommene Aufträge werden so schnell wie möglich ausgeführt. An eine feste Lieferfrist ist ww5 nur gebunden, wenn ei-ne Lieferfrist schriftlich als verbindlich bezeichnet wurde.
  4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ww5 die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, rechtmäßige Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von ww5 oder deren Unterlieferanten eintreten, hat ww5 auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen ww5, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit hinauszuschieben; alternativ kann ww5 wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
    Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, sind ww5 und der Kunde in jedem Fall berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Sofern ww5 die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung zu fordern. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf mindestens grober Fahrlässigkeit von ww5. Solche weiter-gehenden Schadensersatzansprüche unterliegen den Beschränkungen der Ziffer VIII.
  6. ww5 ist berechtigt, bei Versorgungsengpässen oder um eine flächendeckende Mindestversorgung innerhalb Deutschlands mit den betroffenen Waren zu gewährleisten, die Liefermenge bei den Kunden anteilig zu reduzieren, ohne dass der jeweilige Kunde hieraus Ansprüche oder sonstige Rechte herleiten kann.
  7. Lieferungen, deren Netto-Wert € 1.000,-- erreicht, werden frei Lieferadresse durch Transportunternehmen nach Wahl von ww5 ausgeführt.
    Bei Lieferungen, deren Netto-Wert € 1.000,-- unterschreitet, gehen Beförderungs- und Verpackungsspesen zu Lasten des Kunden.
    Mehrkosten für Eil-, Schnell- und Kuriersendungen sowie für Versand auf dem Luftwege und Sonderverpackungen sind vom Kunden zu tragen oder werden ggf. pauschal berechnet.
  8. Der Kunde ist für die Entsorgung des Verpackungsmaterials verantwortlich.

V.    Zahlung

  1. Die Rechnungen von ww5 sind sofort fällig und zahlbar innerhalb 30 Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn ww5 über den Rechnungsbetrag in voller Höhe uneingeschränkt verfügen kann. Dies gilt auch bei Zahlungen im Bankeinzugsverfahren.
  2. Bei Überschreiten des angegebenen Zahlungsziels, d.h. nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, werden nach § 288 Abs. 2 BGB mindestens Verzugszinsen berechnet, die acht Prozentpunkte über dem Basiszins liegen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
    Soweit sich ww5 im Rahmen der Geltendmachung offener Forderungen der Leistungen Dritter bedient (z.B. Inkassounternehmen), werden die für eine Geltendmachung der offenen Forderung erforderlichen (auch personenbezogenen) Daten an den Dritten übermittelt.
  3. Die Aufrechnung sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückhaltungsrechten gegenüber den Forderungen von ww5 sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für von durch ww5 unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung des Kunden. Zurückbehaltungsrechte können nicht wegen Ansprüchen des Kunden ausgeübt werden, die nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von ww5 bis zur vollständigen Bezahlung – einschließlich Scheck- und Wechseleinlösung – sämtlicher vergangener, gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung von ww5 mit dem Kunden. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von ww5 in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
  2. ww5 ist berechtigt, ohne Nachfristsetzung und ohne Rücktritt vom Vertrag die Vorbehaltsware vom Käufer herauszuverlangen, falls dieser mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber ww5 im Verzug ist. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn ww5 dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Tritt ww5 vom Vertrag zurück, so kann sie für die Dauer der Überlassung des Gebrauchs der Ware eine angemessene Vergütung verlangen.
  3. Solange der Kunde seine Verbindlichkeiten gegenüber ww5 ordnungsgemäß erfüllt, ist er berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang über die Vorbehaltsware zu verfügen. Dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der Kaufpreisforderungen vereinbart ist. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstigen Belastungen ist der Kunde nicht befugt. Beim Weiterverkauf hat der Kunde den Eigentumsübergang von der vollen Bezahlung der Ware durch seine Abnehmer abhängig zu machen.
  4. Der Kunde tritt hierdurch alle sich aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ergebenden Ansprüche mit sämtlichen Neben- und Sicherungsrechten einschließlich Wechsel und Schecks im Voraus zur Sicherung aller für ww5 gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung entstehenden Ansprüche an die dies annehmende ww5 ab. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag der Rechnung von ww5 für die mitveräußerte Vorbehaltsware. Werden Waren veräußert, an denen ww5 gem. vorstehender Ziffer 3 einen Miteigentumsanteil hat, so beschränkt sich die Abtretung auf denjenigen Teil der Forderung, der dem Miteigentumsanteil von ww5 entspricht. Verwendet der Kunde die Vorbehaltsware zur entgeltlichen Veredelung von im Eigentum eines Dritten befindlichen Sachen, so tritt er hiermit im Voraus zum vorgenannten Sicherungszweck seinen Vergütungsanspruch gegen den Dritten an ww5 ab. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen fristgemäß nachkommt, ist er berechtigt, die Forderungen aus einem Weiterverkauf oder einer Veredelung selbst einzuziehen. Diese Berechtigung erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber ww5 nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Verpfändung und jedweden Abtretung ist er nicht befugt.
  5. Hat ww5 aufgrund von nachvollziehbaren Tatsachen berechtigten Grund für die Annahme, dass die Verwirklichung ihrer Ansprüche gefährdet ist, so hat der Kunde auf Verlangen die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen (Wandel von der stillen zur offenen Zession) und ww5 die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihr die zum Beweis der Forderung dienenden Urkunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuliefern. Zugriff von Dritten auf die Vorbehaltsware und abgetretene Ansprüche hat der Kunde ww5 unverzüglich mitzuteilen. Auf § 354a HGB wird hiermit im Übrigen hingewiesen.
  6. Die Berechtigung über die Vorbehaltsware zu verfügen endet, wenn über das Vermögen des Kunden die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird.

VII.  Mängelrügen, Mängelhaftung

  1. Mängelrügen müssen unverzüglich nach Lieferung unter gleichzeitiger Rückgabe des Lieferscheins geltend gemacht werden. Bei verborgenen Mängeln muss die schriftliche Rüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels erfolgen. Die Fristen sind Ausschlussfristen. Zu der Untersuchungs- und Rügepflicht gehört auch, dass der Kunde Ansprüche auf Verwendungsersatz, die bei einem Verkauf der Ware an Verbraucher gegen ihn oder seinen eigenen Abnehmer geltend gemacht werden, unverzüglich an ww5 unter Angabe der Regressgründe meldet.
  2. Soweit ein Mangel vorliegt, kann ww5 diesen nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung beheben. Ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehlgeschlagen, so ist der Kunde nach seiner Wahl zur Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder zur angemessenen Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) berechtigt. Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unterbrechen die Verjährung der Mängelansprüche für die Ware nicht.
  3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferung. Schadensersatzrechliche Mängelansprüche verjähren in 24 Monaten ab Lieferung. Hat ww5 einen Mangel arglistig verschwiegen, bleibt es bei der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung.
  4. Weitere Mängelansprüche, gleich welcher Art, sind vorbehaltlich etwaiger nach Maßgabe von Ziffer VIII beschränkter Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
  5. Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden, falls die Waren an einen Verbraucher verkauft werden, bleiben unberührt. Solche Rückgriffsansprüche bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mangelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

VIII. Haftung

  1. ww5 haftet für etwaige Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn (a) ww5 eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft (d.h. mindestens fahrlässig) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat, oder (b) der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ww5 verursacht wurde, oder (c) ww5 eine Garantie übernommen hat.
  2. Die Haftung von ww5 ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, wenn (a) die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte, (b) eine grob fahrlässige Verletzung von sonstigen Pflichten durch Mitarbeiter oder Beauftragte von ww5 erfolgte, die nicht Organe oder leitende Angestellte sind, oder (c) ww5 eine Garantie übernommen hat, sofern nicht ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde.
  3. In den Fällen von Abs. 2 besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
  4. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in den Fällen des Abs. 2 spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens drei Jahre nach dem Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses. Für Ansprüche wegen Mängeln der Ware verbleibt es bei der Verjährung nach Ziffer VII. 3.
  5. Die Haftung von ww5 nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für das arglistige Verschweigen eines Mangels und die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache bleibt unberührt.
  6. Die Abs. 1 bis 5 gelten auch, wenn eine Ware nur der Gattung nach bestimmt ist.
  7. Die Abs. 1 bis 6 gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von ww5.

IX. Rücknahme oder Umtausch

  1. Die Rücknahme oder der Umtausch verkaufter Ware ist abgesehen von Fällen der Ziffer VII. 2 ausgeschlossen. Eine ausnahmsweise Rücknahme bei Vorliegen besonderer Umstände muss bei ww5 gesondert angefragt werden und bedarf ggf. der Rückgabe des Originallieferscheins an ww5.

X. Wiederverkauf, Marken

  1. Die Arzneimittel REVLIMID®, IMNOVID® und THALIDOMID ww5® dürfen nach Vorgabe der Zulassungsbehörde nur unter Beachtung eines besonderen Risikominimierungsprogramms vertrieben werden.
  2. Lieferungen, die auf der Basis einer Arzneimittelpreisliste für Krankenhausapotheken oder aufgrund anderweitiger für die Krankenhaus-/ krankenhausversorgende Apotheke als solche geltenden Rabattvereinbarungen erfolgen, dürfen ausschließlich nach den Maßgaben und im Rahmen des § 14 Abs. 7 Apothekengesetz sowie allen anderen anwendbaren Vorschriften abgegeben werden.
  3. Es ist unzulässig, anstelle der Waren von ww5 unter Hinweis auf diese Waren Ersatzprodukte anzubieten oder zu liefern, sowie in Preislisten und ähnlichen Geschäftspapieren Produktbezeichnungen von ww5, gleichgültig ob geschützt oder nicht, mit dem Wort „Ersatz" in Verbindung zu bringen oder den Bezeichnungen von Ersatzprodukten gegenüberzustellen.
  4. Es ist ferner unzulässig, bei der Verwendung von Waren von ww5 für Fabrikationszwecke oder bei der Weiterverarbeitung Produktionsbezeichnungen von ww5, insbesondere dessen Marken, auf solchen Erzeugnissen oder deren Verpackung oder in den dazugehörigen Drucksachen und Werbematerial ohne vorherige Zustimmung von ww5, insbesondere als Bestandteilsangabe, zu verwenden. Die Lieferung von Waren unter einer Marke ist nicht als Zustimmung zum Gebrauch dieser Marke für daraus hergestellte Produkte anzusehen.

XI.     Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeitsklausel

  1. Erfüllungsort für die Lieferung der bestellten Ware ist der Standort des jeweiligen Lagers von ww5. Erfüllungsort für die Zahlung des Rechnungsbetrages ist München.
  2. Alle Vertragsverhältnisse unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und den Kollisionsregeln des deutschen Internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
  3. Sollten einzelne Klauseln dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

 

Anschrift
Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA, Postfach, 80632 München

Lieferanschrift
Arnulfstrasse 29, 80636 München

Bestellungen
Email: Bestellung@ww5.com
Telefax: 08 00/7 60 10 00
Telefon: 08 00/7 24 24 10

Rücksendungen
Retouren müssen vorab per Email angefragt werden
Email: Customerinfo.de@ww5.com

Bankverbindung
Deutsche Bank AG München
IBAN DE58 7007 0010 0030 0160 00